56.5
- Ermahnung zur Versöhnlichkeit
Mt - Matthäus
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- 5,21 - Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht töten; wer aber irgend töten wird, wird dem Gericht verfallen sein.
- 5,22 - Ich aber sage euch, daß jeder, der seinem Bruder ohne Grund zürnt, dem Gericht verfallen sein wird; wer aber irgend zu seinem Bruder sagt: Raka! dem Synedrium verfallen sein wird; wer aber irgend sagt: Du Narr! der Hölle des Feuers verfallen sein wird.
- 5,23 - Wenn du nun deine Gabe darbringst zu dem Altar und dich daselbst erinnerst, daß dein Bruder etwas wider dich habe,
- 5,24 - so laß daselbst deine Gabe vor dem Altar und geh zuvor hin, versöhne dich mit deinem Bruder; und dann komm und bringe deine Gabe dar.
- 5,25 - Willfahre deiner Gegenpartei schnell, während du mit ihr auf dem Wege bist; damit nicht etwa die Gegenpartei dich dem Richter überliefere, und der Richter dich dem Diener überliefere, und du ins Gefängnis geworfen werdest.
- 5,26 - Wahrlich, ich sage dir: Du wirst nicht von dannen herauskommen, bis du auch den letzten Pfennig bezahlt hast.
Lk - Lukas
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- 12,58 - Denn wenn du mit deiner Gegenpartei vor die Obrigkeit gehst, so gib dir auf dem Wege Mühe, von ihr loszukommen, damit sie dich nicht etwa zu dem Richter hinschleppe; und der Richter wird dich dem Gerichtsdiener überliefern, und der Gerichtsdiener dich ins Gefängnis werfen.
- 12,59 - Ich sage dir: Du wirst nicht von dannen herauskommen, bis du auch den letzten Heller bezahlt hast.